Der VW Skandal aus juristischer Sicht Gewährleistungsrechte des Autokäufers

Grundsätzlich stehen den Erwerbern der Fahrzeuge, die mit den Motoren ausgestattet sind, die vom VW Skandal betroffen sind, die gesetzlichen Gewährleistungsrechte nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zu. Hier hat der Käufer jedoch nicht die freie Wahl zwischen Nachbesserung, Minderung, Rückabwicklung des Kaufvertrages und Schadenersatz, sondern es ist eine bestimmte vom Gesetz vorgeschriebenen Reihenfolge einzuhalten. So muss der Käufer dem VW-Konzern zunächst die Möglichkeit zur Nachbesserung und damit Nachrüstung geben. Erst wenn diese fehlschlägt, kann der Käufer die weiteren Gewährleistungsrechte geltend machen.

Ist Ihr Fahrzeug daher von der Rückrufaktion betroffen und wird von VW in die Werkstatt zurückgerufen, so ist der Nachbesserung zunächst Folge zu leisten.

Bei weiteren Fragen hierzu können Sie uns gerne kontaktieren. Frau Rechtsanwältin Thulke-Rinne erreichen Sie per E-Mail unter thulke@st-anwalt.de oder telefonisch unter 09 1/9791353.