Bußgeldbescheide ergehen nicht nur im Straßenverkehr …

Was tun gegen einen Bußgeldbescheid? So hat Ihr Einspruch gegen Bußgeldbescheid eine Chance.
Nicht jeder Bußgeldbescheid muss bezahlt werden. So setzen Sie sich zur Wehr. Bild: tournee – Fotolia.com

… doch hier sind sie besonders häufig. Alle Bußgeldverfahren laufen in der gleichen Weise ab. Hängt das Knöllchen an Ihrer Windschutzscheibe oder wurde Ihnen ein Bußgeldbescheid zugestellt, ist damit das sogenannte Vorverfahren abgeschlossen. Eine Verwaltungsbehörde hat ein Delikt festgestellt – Sie parkten beispielsweise unerlaubt auf dem Gehweg oder haben die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten – und einen Bußgeldbescheid ausgestellt. Nun beginnt das Zwischenverfahren. Sie haben die Möglichkeit, Einspruch zu erheben. Entscheidet die Verwaltungsbehörde nicht selbst, übergibt sie das Verfahren an die Staatsanwaltschaft. Hierauf folgt das gerichtliche Verfahren, das in erster Instanz vom Amtsgericht entschieden wird. Die Rechtsanwaltskanzlei Thulke-Rinne erklärt Ihnen, ob Ihr Verfahren Aussicht auf Erfolg hat. Lassen Sie sich beraten. Wichtig: Heben Sie unbedingt den gelben Umschlag auf, mit dem der Bescheid zugestellt wurde.

Schon das Vorverfahren bietet Ansatzpunkte

Bei jedem Sachverhalt muss nach bestimmten Regeln ermittelt werden. Werden diese Regeln eingehalten, kann eine Ordnungswidrigkeit festgestellt und ein Verwarnungsgeld festgesetzt oder ein Bußgeldbescheid ausgesprochen werden. Genau hier besteht die Möglichkeit, einzuhaken. Bußgeldbescheide müssen eine ganze Reihe von Angaben und Hinweise enthalten. Sind diese unvollständig, steigert dies die Erfolgsaussichten für einen Einspruch. Kommen Sie zu uns in die Kanzlei und überprüfen Sie Ihre Möglichkeiten bei einem Beratungstermin.

Einfach abwarten?

Wichtig zu wissen: Ein Bußgeldbescheid wird rechtskräftig und vollstreckbar, wenn Sie keinen Einspruch nach § 67 OWiG einlegen. Das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten legt in diesem Paragrafen diese Frist auf zwei Wochen fest. Eine Schriftform ist erforderlich. Lassen Sie es also nicht darauf ankommen und reagieren Sie rechtzeitig.

Wir begleiten Sie durch das Verfahren

Vom Knöllchen bis zum Verfahren vor dem Oberlandesgericht: Die Rechtsanwaltskanzlei Thulke-Rinne unterstützt Sie zuverlässig in allen notwendigen Verfahrensschritten. Vereinbaren Sie Ihren persönlichen Beratungstermin unter Telefon 0911 9791353. Wir freuen uns auf Ihren Anruf!