Die Vereinsgründung und ihre Vorteile

Freizeitgruppen versus Vereine

Vereinsgründung – so beachten Sie alle Besonderheiten. Mit der Rechtanwaltskanzlei Thulke-Rinne sind Sie auf der sicheren Seite.
Vereinsgründung, aber richtig: Das sollten Sie über das Vereinsrecht wissen. Die Rechtsanwaltskanzlei Thulke-Rinne in Fürth klärt auf. Foto: stockpics/stock.adobe.com

Die Deutschen sind im positiven Sinn richtige „Vereinsmeier“. Nur noch in England und in den Niederlanden engagieren sich mehr Menschen ehrenamtlich in humanitär, künstlerisch, sportlich oder freizeitmäßig ausgerichteten Vereinen. Warum jedoch wagen Interessen- und Freizeitgruppen eine Vereinsgründung? Weil ein Verein – ob eingetragen und gemeinnützig oder nicht – weit mehr ist als ein bloßer Zusammenschluss von Menschen, die die gleichen Interessen verfolgen. Seine Ziele als Organisationsform reichen weiter als für die Ausrichtung von Sportveranstaltungen und Weihnachtsfeiern. Ein Verein kann mehr. Er ist das schützende rechtliche Dach über Gleichgesinnten, die mit dem Vereinsinhalt eine gute Absicht verfolgen. Lesen Sie hier, wann es Sinn macht, einen Verein zu gründen, und lassen Sie sich von der Rechtsanwaltskanzlei Thulke-Rinne beraten.

Warum macht eine Vereinsgründung Sinn?

Eine Gruppe Gleichgesinnter hat dasselbe Ziel. Warum sollte man sich nicht einfach weiterhin zwanglos treffen, diskutieren oder gemeinsame Aktivitäten planen? Ganz einfach. Weil immer jemand die Verantwortung übernehmen muss. Wer trägt anfallende Kosten? Wer entscheidet, wo es lang geht? Wer haftet, wenn einmal etwas passiert? Eine Vereinsgründung bringt Struktur in Ihre Organisation. Das Vereinsrecht und seine Regelungen sind übersichtlich und geben rechtliche Sicherheit.

Mit der Vereinsgründung schließen Sie Risiken aus

Natürlich muss man nicht immer gleich mit dem Schlimmsten rechnen. Was aber, wenn doch etwas passiert? Jeder, der etwas tut, kann Fehler machen. Wenn diese Fehler zu Schäden bei anderen Personen führen, dann haftet derjenige, der den Schaden verursacht, mit seinem gesamten Vermögen. Da mag die Absicht noch so gut gewesen sein. Durch die Gründung eines Vereins begeben sich die Vereinsmitglieder unter den Schutz des Gesetzes und handeln als Vereinsmitglied. Der Verein haftet mit seinem Vereinsvermögen, wenn er als juristische Person in das Vereinsregister des Amtsgerichts eingetragen ist. Eine Eintragung ist nicht schwer.

Lassen Sie sich bei der Rechtsanwaltskanzlei Thulke-Rinne ausführlich zur Vereinsgründung beraten. Damit Sie sich rund um Gründungsablauf, Haftung und steuerliche Vorteile gut auskennen. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 0911 9791353.