Anwaltskosten: Womit muss ich rechnen?

Die möglichen Kosten sind ein wichtiger Entscheidungsfaktor

Ganz gleich, ob Sie sich juristisch beraten lassen möchten oder ob ein Rechtsstreit unausweichlich scheint: Sie müssen wissen, welche Kosten auf Sie zukommen können. Nur vor dem Hintergrund der größtmöglichen Kostentransparenz können Sie souverän entscheiden, wie Sie vorgehen werden. Ziehen Sie Chancen und Risiken daher gleichermaßen achtsam ins Kalkül, bevor Sie sich endgültig entscheiden.

Anwaltskosten und Gerichtskosten sind wichtig, um eine fundierte Entscheidung zu treffen.
Wir informieren Sie so genau wie möglich über Anwalts- und Gerichtskosten. Foto: Grecaud Paul – Fotolia.com

Wir erklären Ihnen gern die Gebührenordnung

Die Anwaltskosten setzen nicht die Rechtsanwälte fest. Sie werden vielmehr anhand der Gebührenordnung berechnet. Die Grundlage dafür ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, kurz RVG. Dieser Standard ermöglicht es uns Anwälten, Ihnen eine sehr zuverlässige Schätzung der Gesamtkosten beziehungsweise Ihres Kostenrisikos zu geben. Über die Höhe entscheidet der sogenannte Streitwert. Grundsätzlich gilt: Je höher der Streitwert, desto höher sind die Anwaltskosten.

Wie hoch sind die Gerichtskosten?

Zusätzlich müssen auch die Gerichtskosten berücksichtigt werden, die neben den Anwaltskosten bei einem Gerichtsverfahren zum Tragen kommen. Wie bei den Anwaltskosten richten sich auch die Gerichtskosten nach dem Streitwert. Das Gericht trifft die Entscheidung, welche Partei die Gerichtskosten und die Anwaltskosten zu tragen hat. Es gibt aber auch die Möglichkeit, dass das Gericht die Kosten auf beide Parteien verteilt. In diesem Fall wird die Verteilung der Kosten gemäß Sieg und Niederlage berechnet. Ein Beispiel: Streitgegenstand ist ein Geldbetrag von 10.000 Euro, auf den zwei Parteien Anspruch erheben. Partei A wird 70 Prozent der Summe zugesprochen, Partei B erhält 30 Prozent. Das bedeutet, dass Partei A zu 30 Prozent verloren hat und dementsprechend 30 Prozent der Kosten zu tragen hat. Partei B hat zu 70 Prozent verloren und muss daher 70 Prozent der Kosten tragen.

Beratungshonorar

Kommt es zu keinem Gerichtsverfahren, wird – sofern es sich um eine reine Beratung handelt, bei der kein Schreiben verfasst wird – ein Beratungshonorar fällig, dessen Höhe sich nach dem Stundensatz der Rechtsanwaltskanzlei und nach dem zeitlichen Aufwand richtet. In der Kanzlei Thulke-Rinne beträgt der Stundensatz 190,00 Euro netto zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Daraus und aus der Komplexität der Fragestellung ergibt sich dann letztlich das Beratungshonorar, dass wir für Sie kalkulieren. Fragen Sie gern nach. Wir freuen uns schon darauf, Sie umfassend zu beraten. Vertreten wie Ihre Interessen allerdings außergerichtlich gegenüber Dritten, bemisst sich unser Honorar nach dem Streitwert nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, kurz RVG – genau wie bei einem Gerichtsverfahren.

Gern beraten wir Sie rund um Ihr Anliegen – auch unter dem Aspekt der Anwaltskosten. Sie erreichen uns unter Telefon 0911 97913-53, via E-Mail kanzlei@st-anwalt.de und gern auch über unser Kontaktformular.