Schaustellerrecht

Das Schaustellerrecht ist zwar kein eigener Teilbereich im deutschen Rechtssystem, jedoch hat sich der Beruf des Schaustellers dahingehend entwickelt, dass er mit besonders vielen Teilbereichen des Rechts in Berührung kommt. Dies liegt insbesondere an der enormen Reise- und Transporttätigkeit und dem häufigen Kontakt mit wechselnden Kunden und Kundengruppen sowie Arbeitnehmern.

An erster Stelle steht aber selbstverständlich der Zugang bzw. die Zulassung zu einem Volksfest, einem Jahrmarkt oder einer Kirchweih. Andererseits die Abwehr einer Konkurrentenklage, d.h. ein Stammbeschicker sieht sich einem abgelehnten Bewerber entgegen, der nun mit einer Klage die Zulassung zu einem Fest – zu Lasten des langjährigen Beschickers – erzwingen möchte.

Daneben sind zahlreiche gängige Rechtgebiete betroffen: