Ein Verkehrsunfall? Mögliche Ursachen
Ein Verkehrsunfall kann viele Ursachen haben. Ein sehr häufiger Grund für einen Zusammenstoß mit Fußgängern, Fahrradfahrern oder einem PKW ist der vergessene, so genannte doppelte Schulterblick beim Abbiegen. Aber auch durch die Witterung im Winter bei Schnee oder starkem Regen und durch die tiefstehende Sonne können Verkehrsunfälle entstehen.
Was ist jetzt zuerst zu tun?
Als erstes versuchen Sie möglichst ruhig zu bleiben. Schalten Sie Ihre Warnblinkanlage ein, legen Sie Ihre Warnweste an und stellen Sie ein Warndreieck in entsprechender Entfernung auf. Die Richtlinien dazu finden Sie in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Hat es Verletzte gegeben? Dann rufen Sie die Notrufnummer 112 und kümmern sich, bis Hilfe kommt, um die Verletzten. Ganz wichtig, entfernen Sie sich nicht vom Unfallort. Egal um was für einen Unfall es sich handelt, bleiben Sie vor Ort bis zum Eintreffen der Polizei. Wenn möglich verändern Sie die Endposition der Fahrzeuge nicht. Sollte sich dies nicht vermeiden lassen, machen Sie in jedem Fall hinreichend Fotos von der Unfallstelle aus unterschiedlichen Perspektiven. Anschließend sollten bei Blechschäden die Fahrzeuge so abgestellt werden, dass der laufende Verkehr nicht oder möglichst wenig behindert wird. Sollten sich Passanten vor Ort befinden, notieren Sie sich deren Daten als Unfallzeugen.
Die Schuldfrage beim Verkehrsunfall
Unmittelbar nach Ihrem Verkehrsunfall stellt sich die Frage: Wer ist schuld? Sollte es von Anfang an verschiedene Meinungen in der Schuldfrage geben, rufen Sie am besten die Polizei. Diese fertigt einen Unfallbericht an, nach dem im Zweifelsfalle das Gericht über die Schuldfrage entscheiden kann. Sind Sie auf jeden Fall vorsichtig, am Unfallort die Schuldfrage zu diskutieren oder Ihre vermeintliche Schuld einzuräumen. So ein Schuldanerkenntnis kann sogar dazu führen, dass Ihre Haftpflichtversicherung die Regulierung des Schadens ablehnt. Manchmal gibt es keine eindeutige Schuld und Ihrem Unfallgegner wird zumindest eine Teilschuld bescheinigt. Sollten Sie Probleme mit Ihrem Unfallgegner haben, unterstützt Ihr Anwalt Sie. Rufen Sie uns gern an unter 0911 97913-53 oder 0176 23243379.
Die nächsten Schritte
Wenn sich, zum Beispiel am nächsten Tag, die erste verständliche Aufregung gelegt hat, melden alle Unfallbeteiligten den Unfall ihrer Versicherung. Die Versicherungsnehmer sind verpflichtet, jedes Ereignis, die Versicherung betreffend, möglichst zeitnah anzuzeigen. Die Versicherung wird Ihnen dann Schadensformulare zuschicken und alles weitere erklären. Der Unfallbericht hierzu sollte möglichst präzise und neutral geschrieben werden. Hiervon bekommt der Unfallgegner eine Kopie für seine Versicherung und zeichnet den Bericht im Idealfall ab.
Der Verkehrsunfall: hilfreiche Tipps
- Machen Sie Fotos von der Unfallstelle und den Schäden an den Fahrzeugen
- Markieren Sie die Positionen der Autos mit Kreide, falls diese vor Eintreffen der Polizei bewegt werden müssen.
- Machen Sie eine Skizze vom Unfallgeschehen.
Haben Sie Schwierigkeiten bei der Klärung der Schuldfrage?
Sollte die Schuldfrage auch mit Hilfe der Polizei und Zeugen nicht eindeutig geklärt werden können, wenden Sie sich an einen Sachverständigen, sofern das nicht Ihre Versicherung für Sie übernimmt. Der Sachverständige übernimmt die Rekonstruktion des Verkehrsunfalls und fertigt ein Gutachten an. Sollte auch dieses strittig sein, wenden Sie sich an einen Anwalt, der Ihnen hilft, vor Gericht die Sachlage aufzuklären. Ihr Anwalt wird Ihnen auch helfen, sich mit der gegnerischen Versicherung zu verständigen. Manchmal kann man so sogar ein Gerichtsverfahren verhindern.
Haben Sie noch spezielle Fragen? Sprechen Sie mich an, ich berate Sie gerne, was Sie tun können. Sie erreichen die Kanzlei Thulke-Rinne unter Telefon 0911 97913-53 oder mit Ihrer E-Mail.