Wann ist ein gerichtliches Mahnverfahren nötig?

Gerichtliches Mahnverfahren: Wir vertreten Ihre Interessen.
Gerichtliches Mahnverfahren: Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Forderungen.

Die Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens ist dann angezeigt, wenn Sie Außenstände bei einem Schuldner haben, dabei aber nicht den Eindruck gewinnen können, dass der Schuldner seiner Zahlungsverpflichtung nachkommen kann oder will. Das gerichtliche Mahnverfahren dient dem Zweck, eine Forderung vor Verjährung zu sichern und einen Vollstreckungsbescheid zu erwirken. Dieses Verfahren ist aber auch ratsam, wenn der Schuldner aller Voraussicht nach keine Einwendungen macht. Denn in diesem Fall kann man mit dem gerichtlichen Mahnverfahren schneller und kostengünstiger einen vollstreckbaren Titel erwirken als mit einer Klage. Die Rechtsanwaltskanzlei Thulke-Rinne steht Ihnen in dieser komplizierten Situation gern zur Seite und beantwortet Ihre Fragen umfassend.

Wie läuft ein gerichtliches Mahnverfahren ab?

Vereinbaren Sie mit unserer Kanzlei einen Beratungstermin. Wir besprechen mit Ihnen alle Vorteile und eventuelle Risiken Ihrer Situation. Zunächst beantragen wir dann in Ihrem Namen bei Gericht den Erlass eines Mahnbescheides. Dieser wird per Post dem Schuldner zugestellt. Nun hat der Schuldner zwei Wochen Zeit, Widerspruch einzulegen.

Wir begleiten Sie während des gerichtlichen Mahnverfahrens!

Ein gerichtliches Mahnverfahren mit anschließendem Vollstreckungsbescheid kann äußerst langwierig sein. Legt der Schuldner Widerspruch ein, kann ein Klageverfahren eingeleitet werden. Nach der Widerspruchsfrist kann der Gläubiger innerhalb von sechs Monaten einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Liegt dieser vor, können Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sofort eingeleitet werden.

Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Forderungen

Es besteht kein Grund, Angst vor einer komplexen Streitsache zu haben: Die Rechtsanwaltskanzlei Thulke-Rinne begleitet Sie sorgfältig durch alle Phasen des Verfahrens und hilft Ihnen, Ihre Forderungen gerichtlich durchzusetzen. Vereinbaren Sie Ihren individuellen Beratungstermin unter Telefon 0911 9791353. Wir beraten Sie gern und umfassend zu allen Ihren Fragen.