Wohnungseigentumsrecht

In allen Fragen des Wohnungseigentumsrechts vertreten wir die Eigentümer von Wohnimmobilien und Hausverwaltungen. Gern stellen wir unser juristisches Wissen und unsere Erfahrung rund um das Thema in den Dienst Ihres Anliegens. Hierbei sind folgende Fallgestaltungen denkbar:

Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft

Sollten Sie als Eigentümer einer Wohnimmobilie mit einem Beschluss der Eigentümergemeinschaft nicht einverstanden sein, unterstützt die Anwaltskanzlei Silke Thulke-Rinne Sie gern bei der Anfechtung dieses Beschlusses. Im Vorfeld der Anfechtung beraten wir Sie umfassend zu der Konstellation Ihrer individuellen Rechtslage.

Durchsetzung gemeinschaftsrechtlicher Positionen

Auch wenn es darum geht, gemeinschaftsrechtliche Positionen mit unserer juristischen Unterstützung durchzusetzen, können Sie auf uns bauen.

Beratung von Wohnungseigentumsverwaltern

Die Verwaltung von Wohneigentum ist eine verantwortungsvolle Aufgabe, die oft mit der Integration ganz unterschiedlicher Interessen verknüpft ist. In Ihrem Sinne beleuchten wir alle im Einzelfall relevanten Perspektiven und beraten Sie umfassend.

Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Hausgeldrückständen

Bei der Durchsetzung Ihrer Interessen – beispielsweise von Hausgeldrückständen – stehen wir Ihnen gerichtlich und außergerichtlich zur Seite. Lassen Sie uns in Ruhe über die Möglichkeiten sprechen, die Ihnen im Einzelfall offenstehen. Wir nehmen uns gern die Zeit, Ihnen die jeweiligen Rahmenbedingungen zu erörtern. Sie erreichen unsere Rechtsanwaltskanzlei in Fürth unter Telefon 0911 9791353. Vereinbaren Sie gern einen persönlichen Termin mit uns. Wir freuen uns auf Ihren Anruf genau wie auf Ihre Kontaktaufnahme via E-Mail: kanzlei@st-anwalt.de.

Die Rechtsanwaltskanzlei Silke Thulke-Rinne berät Wohnungseigentümer und Wohnungsverwalter rund ums Wohnungseigentumsrecht.
Beratung zum Wohnungseigentumsrecht für Wohnungseigentümer und Wohnungsverwalter. Foto: detailblick – Fotolia.com