5 Tipps und bei Reisemängeln

Urlaubszeit ist Reisezeit. Sollte mit Ihrem gebuchten Urlaub dennoch einmal nicht alles in Ordnung gewesen sein und der Urlaub nicht der Beschreibung im Katalog entsprochen haben, stehen Ihnen Ansprüche wegen Reisemängeln gegenüber dem Reiseveranstalter zu. Beachten Sie hierzu jedoch unsere nachfolgenden Tipps:

  1. Mängel fotografisch mit Datumsangabe dokumentieren und Daten von Mitreisenden als Zeugen sammeln.
  2. Die Mängel umgehend vor Ort bei der Reiseleitung geltend machen, zur Beseitigung auffordern und sich dies auch schriftlich bestätigen lassen.
  3. Wurde keine Abhilfe geschaffen, gelten kurze Fristen. Nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise müssen die Ansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter innerhalb von einem Monat geltend gemacht werden.
  4. Anhaltspunkte für die Höhe der Minderungsansprüche ergeben sich aus der so genannten Frankfurter Tabelle. Hier finden sich anhand bereits ergangener Urteile diverse Mängel und die jeweilige Minderungsquote in Prozent.
  5. Die Ansprüche verjähren nicht wie üblich nach dem BGB nach drei Jahren sondern im Reiserecht bereits nach zwei Jahren.

Gerne sind wir Ihnen bei der Rückkehr aus dem Urlaub bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche behilflich. Kontaktieren Sie unter https://www.st-anwalt.de/impressum/kontakt/