6 Tipps bei Kündigung des Arbeitsplatzes

Kündigung? Arbeitsplatz verloren? Die Rechtsanwaltskanzlei Thulke-Rinne steht Ihnen in allen arbeitsrechtlichen Fragen zur Seite.
Kündigung? Arbeitsplatz weg? Jetzt kommt es auf gute Beratung an: Rechtsanwaltskanzlei Thulke-Rinne in Fürth. Foto von rawpixel.com von Pexels

Tipp 1: Alle Fristen gewahrt?

Wurde Ihnen die Kündigung Ihres Arbeitsplatzes rechtzeitig übergeben? Bewahren Sie nicht nur das Kündigungsschreiben, sondern sicherheitshalber auch den Briefumschlag auf. Hintergrund: Sollte der Brief zurückdatiert worden sein, entlarvt unter Umständen der Poststempel, dass das Kündigungsschreiben erst später versandt wurde.

Tipp 2: Erfüllt die Kündigung alle formalen Ansprüche?

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Das kann von entscheidender Bedeutung sein. Deswegen prüfen wir diesen Aspekt ganz genau. Wurde die Kündigungsfrist korrekt eingehalten? Je länger die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer im Unternehmen gearbeitet hat, desto länger ist die Kündigungsfrist, die das Unternehmen einhalten muss. Wir prüfen für Sie, ob hier alles richtig gemacht wurde. Falls dem Arbeitgeber hier Fehler unterlaufen sind, kann das für Sie von Vorteil sein.

Tipp 3: Urlaubsansprüche

Wurden alle Urlaubsansprüche berücksichtigt und so ausgeglichen, wie es der Gesetzgeber vorsieht? Gemeinsam mit Ihnen prüfen wir die Angaben Ihres Arbeitgebers und vergleichen diese mit Ihren Informationen sowie beispielsweise mit Ihren Gehaltsabrechnungen.

Tipp 4: Jetzt wird abgerechnet!

Prüfen Sie auch Ihre letzten Abrechnungen genau. Sowohl Gehaltszahlungen als auch Zeitkonten sollten exakt abgerechnet werden. Wenn es Ungereimtheiten gibt, können Sie sich für deren Prüfung gern an uns wenden. Selbstverständlich beraten wir Sie auch zum wichtigen Thema Abfindung!

Tipp 5: War die Kündigung Ihres Arbeitsplatzes gerechtfertigt?

Es gibt betriebsbedingte, verhaltensbedingte und personenbedingte Kündigungen. In jedem Fall muss die Begründung hieb- und stichfest sein sowie bestimmte Bedingungen erfüllen. Wir überprüfen auch dies gemeinsam mit Ihnen und erklären Ihnen, was zu tun ist, wenn der Arbeitgeber die Kündigung nicht einwandfrei begründet hat.

Tipp 6: Was wollen Sie?

Welches Ziel möchten Sie verfolgen? Kommt Ihnen die Kündigung Ihres Arbeitsplatzes gerade recht? Wollen Sie schon lange einen neuen Job annehmen, haben aber bislang den Absprung nicht geschafft? Oder ist Ihnen Ihre bisherige Anstellung wichtig und Sie fühlen sich rundum wohl an Ihrem Arbeitsplatz? Was auch immer Ihr Ziel ist – wir begleiten Sie, wenn es darum geht, es zu erreichen!

Wir beraten Sie nach der Kündigung Ihres Arbeitsplatzes

Wenn auch Sie mit der Kündigung Ihres Arbeitsplatzes nicht einverstanden sind, beraten wir Sie gern zu Ihren juristischen Möglichkeiten. Unsere Tipps können an dieser Stelle nur Hinweise sein, die selten ausreichen, um den Einzelfall zu klären. Deswegen sollten wir die Details im persönlichen Gespräch klären. Sie erreichen uns unter Telefon 0911 97913-53 oder über unser Kontaktformular.

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