Wir beraten und vertreten unsere gewerbliche und private Mandantschaft in Fragen des gewerblichen Mietrechts  und  des privaten Wohnraummietrechts und zwar sowohl als Vermieter als auch als Mieter. Darüber hinaus vertreten wir Eigentümer von Wohnimmobilien und Hausverwaltungen in Fragen des Wohnungseigentumsrechts.

Hierbei sind folgende Fallgestaltungen denkbar:

  • Abschluss und Beendigung von Mietverhältnissen
  • Vertragsgestaltung wie die Erstellung eines Mietvertrages
  • Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Mietrückständen also offenen Mietzahlungen und Nebenkostenabrechnungen sowie Räumung
  • Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Mietverhältnis bei Beschädigung an der Wohnung
  • Hilfe bei Nebenkostenabrechnungen
  • Abwehr und Durchsetzung von Ansprüchen wegen Mietminderung
  • Hilfe bei Kündigung, Eigenbedarfskündigung und unberechtigter Kündigung
  • Mängel an dem Mietobjekt (z.B. Schimmel)
  • Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft
  • Durchsetzung gemeinschaftsrechtlicher Positionen
  • Beratung von Wohnungseigentumsverwaltern
  • Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Hausgeldrückständen

 

Rufen Sie uns unter 0911/979 13 53 an und vereinbaren einen Beratungstermin. Wir helfen Ihnen weiter!