Reise kostenfrei stornieren auch ohne Reisewarnung?

Neues Urteil im Reiserecht Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat nun erstmals entschieden, dass ein Reiseveranstalter auch dann zur Rückzahlung des kompletten Reisepreises verpflichtet ist, selbst wenn ein Kunde die gebuchte Reise vor Reiseantritt storniert und zu diesem Zeitpunkt noch keine offizielle Reisewarnung des Auswärtigen Amtes bestand sondern lediglich, so das Gericht, eine gewisse Wahrscheinlichkeit für eine gesundheitsgefährdende Ausbreitung des Corona-Virus im Reisegebiet bestand. (Amtsgericht Frankfurt a. M., Urt. v. 11.08.2020, Az.: 32 C 2136/20 (18)). Das Gericht vertritt in seiner Entscheidung die Auffassung, dass eine Reisewarnung lediglich ein Indiz ist, aber auch andere Faktoren eine kostenfreie Stornierung rechtfertigen können.

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