Raumtemperatur muss nachts mindestens 17 Grad betragen

Zwar raten Mediziner dazu, beim Schlafen auf die richtige Raumtemperatur zu achten, trotzdem darf es nicht zu kalt werden. Das Amtsgericht Hannover hat nun entschieden, dass die Heizungsanlage so in Betrieb zu halten ist, dass in der Zeit von 22.00 bis 07.00 Uhr eine Raumtemperatur von mindestens 17 Grad erzielt wird.

Gerne beraten wir Sie hierbei und helfen Ihnen, Ihre Ansprüche durchzusetzen. Kontaktieren Sie hierzu einfach Frau Rechtsanwältin Silke Thulke-Rinne unter der Tel.-Nr. 09 11/979 13 54 oder per E-Mail an thulke@st-anwalt.de.

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