VW Skandal – Chancen für Käufer stehen so gut wie nie zuvor
Volkswagen Bank- Widerruf Autokredit auch noch nach Jahren möglich
Mit dem aktuellen Urteil des Landgerichts Arnsberg wurde nun bundesweit das erste Urteil zu Gunsten der Kreditnehmer gegen die Volkswagen Bank gesprochen. Das Gericht stellte fest, dass ein Widerruf des Finanzierungsvertrages auch noch nach 2 Jahren möglich ist.
Grundsätzlich gilt im Rahmen des Verbraucherdarlehensvertrages ein 14 tägiges Widerrufsrecht. Der Fristlauf beginnt jedoch nur dann mit Abschluss des Vertrages zu laufen, wenn der Verbraucher umfassend und ordnungsgemäß belehrt worden ist und alle notwendigen Informationen erhalten hat. Wie das Landgericht Arnsberg nunmehr festgestellt hat, fehlte es der hier streitgegenständlichen Vertragsurkunde an den Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB, so dass der Fristablauf erst mit Nachholung dieser Angaben zu laufen beginnt. Im Detail fehlte es hier an einer unmissverständlichen und klaren Angabe über das Kündigungsrecht.
Ein wirksamer Widerruf des Darlehensvertrages führt nunmehr zur Rückabwicklung des Darlehensvertrages und des Kaufvertrages. Ob im Rahmen dieser Rückabwicklung auch Nutzungsersatz zu leisten ist, bleibt abzuwarten. Eine diesbezügliche Entscheidung bleibt dem Berufungsverfahren abzuwarten. Es sei jedoch angemerkt, dass es keinerlei gesetzliche Regelung über die Zahlung eines Nutzungsersatzes gibt.
Gerade aufgrund der aktuellen Entwicklungen im Dieselskandal bietet der Widerruf des Darlehensvertrags einen adäquaten Weg sich vom Kaufvertrag zu lösen. Hier ist jedoch Eile geboten, da durch die Nachholung Belehrung die Widerrufsfrist in Gang gesetzt werden kann.
Es ist auch davon auszugehen, dass auch Finanzierungsverträge anderer Autobanken fehlerhaft sind.
Sehen auch Sie hierin Ihre Chance sich von Ihrem unliebsamen Fahrzeug zu lösen, vereinbaren Sie einen Termin mit uns unter 0911/979 13 53 oder per Mail an Mohr@st-anwalt.de. Wir überprüfen dann sehr gerne Ihren Darlehensvertrag.