Darauf müssen Sie beim Umzug achten: Ihre Rechte und Pflichten beim Umzug

Ein Umzug ist nicht nur mit viel Arbeit und Stress verbunden, sondern kann unter Umständen auch einige rechtliche Fallstricke für Sie bereithalten. Damit Sie bei Ihrem nächsten Umzug auch auf der rechtlich sicheren Seite sind, haben wir für Sie die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

  • Kümmern Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Gemeinde um eine Parkregelung für den Umzugstag vor dem Haus. Den Platz vor dem Haus einfach mit Stühlen oder anderen Gegenständen zu blockieren ist verboten und kann mit einem Bußgeld von bis zu 1000 € geahndet werden.
  • Halteverbot und Parkplatzreservierung müssen beim Ordnungsamt angemeldet werden. Hierbei handelt es sich um eine kostenpflichtige Sondernutzungsgenehmigung. Beim Ordnungsamt sind auch die entsprechenden Verkehrszeichen erhältlich.
  • Oftmals wäre ein Umzug ohne die helfenden Hände von Freunden gar nicht möglich. Doch wer haftet bei Schäden? Werden Dinge beim Umzug beschädigt oder werden Schäden in der Wohnung verursacht, gilt, dass der Mieter für seine Helfer haftet (außer bei grober Fahrlässigkeit). Es macht Sinn, vor dem Umzug die Versicherungsbedingungen zu überprüfen und eventuell die Police auf Gefälligkeitsschäden hin auszuweiten.
  • Wird ein Umzugsunternehmen beauftragt, haftet dieses für eventuell entstandene Transportschäden. Allerdings ist hier eine Grenze gesetzt: Die Schadenssumme begrenzt sich auf 620 € pro Kubikmeter Umzugsgut. Daher ist es unter Umständen sinnvoll, besonders wertvolle Dinge mit einer Transportversicherung abzusichern. Es lohnt sich auch, sich die AGBs des Umzugsunternehmens genau anzuschauen, oft sind hier Haftungsausschlüsse vermerkt.
  • Falls ein Schaden durch die Umzugsfirma entstanden ist, muss dies dem Unternehmen spätestens einen Tag nach dem Umzug schriftlich gemeldet werden. Handelt es sich um äußerlich nicht erkennbare Schäden haben sie 14 Tage Zeit, den Schaden schriftlich zu melden. Wichtig: Das Umzugsunternehmen haftet nur für selbst verursachte Schäden. Wer hilft und selbst einen Schaden verursacht, hat keinen Anspruch auf Schadensersatz.
  • Verletzt sich ein Umzugshelfer aus Unachtsamkeit, ist das sein Risiko. Hier ist die gesetzliche Unfallversicherung nicht zuständig. Hat der Umziehende nicht auf die Gefahrenquelle hingewiesen, muss unter Umständen seine Versicherung für den Verletzten einspringen. Informieren Sie sich eingehend rechtzeitig vor Ihrem Umzug, dann steht einem reibungslosen Umzug nichts mehr im Wege!

Bei Fragen hierzu stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Vereinbaren Sie einen Termin mit uns unter 0911/979 13 53 oder per Mail an thulke@st-anwalt.de.