Wunsch nach „bombigen Urlaub“ verhinderte zu Unrecht Flugreise

Ohne ihn hob ein Flieger vom Flughafen Düsseldorf in Richtung des US-Bundesstaates Florida ab. Grund hierfür: Der Reisende aus Schleswig-Holstein hatte beim Check-in auf die Frage nach dem Grund seiner Reise geantwortet, er wolle einen „bombigen Urlaub“ haben. Da half es dem Mann auch nicht mehr, dass er mehrfach beteuerte, „bombig“ im Sinne von „toll“ gemeint zu haben. Die Airline ließ ihn am Flughafen einfach stehen – zu Unrecht, wie nun das Amtsgericht Düsseldorf urteilte und dem verhinderten Urlauber gut 1.400 Euro Entschädigung zugesprochen hat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

(Az.: 42 C 310/18)

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