Das Auswärtige Amt hat eine aktuelle Reisewarnung für Teile Ägyptens und auch für Nilkreuzfahrten herausgegeben. Nachdem nunmehr eine solche offizielle Reisewarnung besteht, sind Reisende, die einen unmittelbar bevorstehenden Urlaub in diese von der Reisewarnung betroffenen Gebiete gebucht haben, berechtigt, ihre Reise kostenfrei zu stornieren. Der Reisepreis muss dann ungekürzt zurückbezahlt werden. Bei Reisen in andere Regionen in Ägypten, für die keine Reisewarnung besteht, ist eine kostenlose Stornierung jedoch nicht möglich. Die Rechtsprechung argumentiert dies damit, dass die bloße Angst des Reisenden kein hinreichender Stornierungsgrund ist.

Bei weiteren Fragen hierzu können Sie gern auf uns zukommen. Schicken Sie uns einfach eine Mail an Thulke@st-anwalt.de oder rufen Sie uns an unter 0911/979 13 53. Ihre Rechtsanwaltskanzlei Thulke-Rinne in Fürth

Seit dem 01.08.2013 hat jedes Kind zwischen dem ersten und dritten Lebensjahr einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz und zwar egal, ob die Eltern berufstätig sind oder nicht. Auch spielt es keine Rolle, ob ein Platz in einer Kindertagesstätte oder in einer Tagesbetreuung, z.B. bei einer Tagesmutter, begehrt wird. Nicht geregelt ist der genaue Zeitraum der Betreuung, beim Grundbedarf geht man jedoch von vier Stunden an fünf Tagen in der Woche aus.

Kann aufgrund eines fehlenden Betreuungsplatzes eine Arbeitsstelle nicht angetreten werden, so können die Betroffenen auf Schadensersatz klagen.

Über den genauen Umfang des (Ersatz-)Anspruches und die möglichen Hürden beraten wir in einem persönlichen Gespräch gerne. Rufen Sie Herrn Rechtsanwalt Middendorf an unter 0911/979 13 53 oder senden ihm eine Email an middendorf@st-anwalt.de. Ihre Rechtsanwaltskanzlei Thulke-Rinne in Fürth

Aufgrund einer Gesetzesänderung entfällt zum 01.08.2013 die Dynamopflicht für Fahrräder. Es ist damit ausreichend, wenn eine batteriebetriebene Vorderlampe und ein Rücklicht am Fahrrad montiert sind.

 

Für weitere Informationen steht Ihnen Ihre Rechtsanwaltskanzlei Thulke-Rinne, Frau Rechtsanwältin Thulke-Rinne gern zur Verfügung. Rufen Sie uns an unter 0911/979 13 53 oder senden Sie eine Email an kanzlei@st-anwalt.de

Gemäß einer Entscheidung des LG Gießen (Urt. v. 01.07.2013, Az. 1 S 231/12) ist nicht mehr davon auszugehen, dass nur bei Fahrzeugen bis 100.000 km und einem Alter bis 5 Jahre ein merkantiler Minderwert gegeben ist. Neuere Fahrzeuge halten mittlerweile durchschnittlich 20 Jahre und haben Laufleistungen von 200.000 km, so dass die bisherige Rechtsprechung nicht mehr angemessen ist.

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Das Bundesverfassungsgericht hat seine Rechtsprechung zur Anbringung von Parabolantennen durch Mieter an der Hauswand bestätigt und einer türkischen Familie turkmenischer Herkunft die Montage einer Satellitenschüssel genehmigt. Begründet wird dies mit dem Grundrecht auf Informationsfreiheit nach Art. 5 GG. Bei in Deutschland lebenden Ausländern besteht das Interesse, die Sender ihres Heimatlandes oder Kulturkreises zu empfangen. Dahinter müssen die Interessen des Vermieters zurückstehen, wenn kein entsprechender Fernsehempfang durch das Kabelnetz zur Verfügung steht. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 31.03.2013, Az. 1 BvR 1314/11

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ACHTUNG WILDWECHSEL! liest man jetzt wieder häufig. Diese Warnung sollten Sie ernst nehmen. In den Morgen- und Abendstunden kommt es jetzt wieder häufig zu Wildwechseln an Straßen. Sollte es dann doch trotz aller Vorsicht zu einem Unfall kommt, verständigen Sie unbedingt die Polizei und bestehen Sie darauf, dass diese den Unfall aufnimmt und lassen Sie sich eine Bescheinigung ausstellen, dass es sich um einen Wildunfall handelt. Ansonsten kann es später Probleme bei der Regulierung mit der Kaskoversicherung geben.

Auch sollten Sie die Regulierung eines Wildunfalls Ihrem Anwalt übergeben, da die einzelnen Versicherungsbedingungen hier voneinander abweichen und sich Ihr Rechtsanwalt in dem Bedingungsdschungel besser auskennt und Ihre Ansprüche gegen die Versicherung effektiv durchsetzen kann.

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Wer Fahrerflucht begeht, verliert nach einem Urteil des BGH (Az. IV ZR 97/11) dennoch nicht automatisch seinen Kaskoschutz. Der Flüchtige muss aber zumindest seine Versicherung umgehend benachrichtigen.

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Achtung! Neuregelung bei Führerscheinen! Führerscheine die nach dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, sind nur noch 15 Jahre gültig. Alle anderen Führerscheine müssen bis spätestens 19.01.2033 ausgetauscht werden.

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Neueste Studien zeigen, dass 1/3 aller Messungen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen und Abstandsunterschreitungen angreifbar sind. Beim nächsten Bußgeldbescheid also am besten uns mandatieren und die Sache mal überprüfen lassen.

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Klare Rechtslage für Pedelecs: Pedelecs die beim Treten bis zu 25 km/h durch einen 250-Watt-Motor unterstützt werden, gelten als Fahrräder, auch wenn sie eine Anfahrhilfe bis 6 km/h haben. Diese Pedelecs dürfen auf Radwegen fahren und fallen unter die private Haftpflichtversicherung.

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