Corona
und das Umgangsrecht
Wir bleiben
zuhause ist es nun in aller Munde. Doch wie ist dies mit dem Umgangsrecht des
nicht betreuenden Elternteils vereinbar. Führt die Corona-Krise etwa zu einem
Ausschluss des Umgangsrechts?
Aufgrund der Einschränkung der sozialen Kontakte auf die Kernfamilie und die in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen, kommt es derzeit vermehrt zu Unsicherheiten und Streitigkeiten hinsichtlich der Ausübung des Umgangsrechts.
Auch eine familiengerichtliche Entscheidung ist derzeit nicht schnell eingeholt, so, dass wir Ihnen gerne einige Ratschläge mit auf den Weg geben würden.
Zunächst
sollten Sie zum Wohle Ihres Kindes versuchen eine Einigung mit dem anderen
Elternteil erzielen. Hierzu möchten wir Ihnen einige Orientierungspunkte,
welche für eine Einigungsfindung hilfreich sein können, zur Hand geben.
Grds. handelt
es sich beim Umgangsrecht um ein grundrechtlich abgesichertes Elternrecht. Ein
vorübergehender Ausschluss kommt nur bei kindeswohlgefährdenden Aspekten
überhaupt in Betracht. Die Ausgangssperre und Kontaktverbote führen für sich
allein nicht zum Ausschluss des Umgangsrechts. Vielmehr ist hier eine Abwägung
zwischen dem Elternrecht auf Umgang und dem Kindeswohl vorzunehmen. Bitte
beachten Sie, dass uns derzeit keinerlei gerichtliche Entscheidung zu dieser
Thematik bekannt sind, so dass hier auf allgemeine Grundsätze abgestellt wird.
Im Rahmen der
Abwägung, ob die Umgangskontakte zum nicht betreuenden Elternteil während der
Corona Krise eingeschränkt werden sollen, sind allein Aspekte des Kindeswohls
in den Vordergrund zu rücken. Insbesondere sollte das Alter des Kindes, die
bisherige Dauer und Häufigkeit der Umgangskontakte sowie der Umstand, ob das
Kind mit öffentlichen Verkehrsmitteln von einem Elternteil zum anderen
Elternteil gelangt, in die Entscheidungsfindung mit einbezogen werden.
Auch zu
berücksichtigen ist selbstverständlich der Umstand, ob das Kind selbst einer
Risikogruppe angehört und ob es beim anderen Elternteil nur Kontakt zu diesem
oder gar zu einer großen Patchworkfamilie hat.
Sollten Sie aktuell Probleme mit dem Umgangsrecht haben, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite. Sie können uns hierzu gerne unter 0911/9791353 kontaktieren. Auch erreichen Sie Frau Rechtsanwältin Mohr-Hofmann unter der Mailadresse mohr@st-anwalt.de