Corona und das Umgangsrecht

Wir bleiben zuhause ist es nun in aller Munde. Doch wie ist dies mit dem Umgangsrecht des nicht betreuenden Elternteils vereinbar. Führt die Corona-Krise etwa zu einem Ausschluss des Umgangsrechts?

Aufgrund der Einschränkung der sozialen Kontakte auf die Kernfamilie und die in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen, kommt es derzeit vermehrt zu Unsicherheiten und Streitigkeiten hinsichtlich der Ausübung des Umgangsrechts.

Auch eine familiengerichtliche Entscheidung ist derzeit nicht schnell eingeholt, so, dass wir Ihnen gerne einige Ratschläge mit auf den Weg geben würden.

Zunächst sollten Sie zum Wohle Ihres Kindes versuchen eine Einigung mit dem anderen Elternteil erzielen. Hierzu möchten wir Ihnen einige Orientierungspunkte, welche für eine Einigungsfindung hilfreich sein können, zur Hand geben.

Grds. handelt es sich beim Umgangsrecht um ein grundrechtlich abgesichertes Elternrecht. Ein vorübergehender Ausschluss kommt nur bei kindeswohlgefährdenden Aspekten überhaupt in Betracht. Die Ausgangssperre und Kontaktverbote führen für sich allein nicht zum Ausschluss des Umgangsrechts. Vielmehr ist hier eine Abwägung zwischen dem Elternrecht auf Umgang und dem Kindeswohl vorzunehmen. Bitte beachten Sie, dass uns derzeit keinerlei gerichtliche Entscheidung zu dieser Thematik bekannt sind, so dass hier auf allgemeine Grundsätze abgestellt wird.

Im Rahmen der Abwägung, ob die Umgangskontakte zum nicht betreuenden Elternteil während der Corona Krise eingeschränkt werden sollen, sind allein Aspekte des Kindeswohls in den Vordergrund zu rücken. Insbesondere sollte das Alter des Kindes, die bisherige Dauer und Häufigkeit der Umgangskontakte sowie der Umstand, ob das Kind mit öffentlichen Verkehrsmitteln von einem Elternteil zum anderen Elternteil gelangt, in die Entscheidungsfindung mit einbezogen werden.

Auch zu berücksichtigen ist selbstverständlich der Umstand, ob das Kind selbst einer Risikogruppe angehört und ob es beim anderen Elternteil nur Kontakt zu diesem oder gar zu einer großen Patchworkfamilie hat.

Sollten Sie aktuell Probleme mit dem Umgangsrecht haben, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite. Sie können uns hierzu gerne unter 0911/9791353 kontaktieren. Auch erreichen Sie Frau Rechtsanwältin Mohr-Hofmann unter der Mailadresse mohr@st-anwalt.de