Corona und Reiserecht – Stornierung von Reisen

Corona und Reiserecht – Welche Rechte habe ich als Kunde? Aufgrund der Corona-Pandemie konnten und können zehntausende bereits vor langem gebuchte Pauschalreisen aber auch Flüge und Hotelübernachtungen derzeit nicht stattfinden. Dies hat bereits die Osterreisezeit betroffen und wird aufgrund der Erweiterung der weltweiten Reisewarnung des Auswärtigen Amtes bis einschließlich 14.06.2020 auch noch viele Pfingsturlauber betreffen. Was passiert nunmehr, wenn der Reiseveranstalter die Reise absagt? Die derzeitige Rechtslage ist ich hier eindeutig: Der komplette Reisepreis ist innerhalb von 14 Tagen zurückzuzahlen. Reiseveranstalter dürfen hier keine Einbehalte für Bearbeitungspauschalen oder Ähnliches vornehmen. Auch muss sich der Kunde nach derzeitiger Rechtslage nicht mit einem Gutschein zufriedengeben. Entsprechende Vorstöße der Bundesregierung einer Gesetzesänderung hier wie bei den Veranstaltungstickets ist bei der EU-Kommission auf erhebliche Bedenken gestoßen und auch Verbraucherschützer hier in Deutschland sehen bereits schon die für den Veranstaltungsbereich bestehende Gutscheinlösung als mit Verbraucherrechten nicht vereinbar an. Reiseveranstalter versuchen hier die Rückzahlung zu verzögern und berufen sich auf eine Vielzahl von zu bearbeitenden Fällen. Hier sollte konsequent seitens des Kunden eine 14-tägige Zahlungsfrist gesetzt werden und sodann nach Ablauf ein Rechtsanwalt beauftragt werden mit der weiteren Durchsetzung des Rückzahlungsanspruches. Auch wenn die Airline den gebuchten Flug storniert, hat der Kunde hier Anspruch auf Rückzahlung des vollen Ticketpreises. Haben auch Sie Probleme, Ihr Geld zurück zu bekommen? Kontaktieren Sie uns gerne. Ihr Recht ist unser Ziel.

Frau Rechtsanwältin Thulke-Rinne erreichen Sie telefonisch unter 0911/979 13 53 oder per Mail an thulke@st-anwalt.de