Gutschein statt Geld zurück?

Aufatmen für von der Corona Krise betroffene Reisende. Die EU-Kommission hat den Überlegungen der Bundesregierung zur Einführung von Gutscheinen statt Rückerstattung des Reisepreises bei Stornierungen der Reise eine Absage erteilt.

Wurde auch Ihre Reise vom Reiseveranstalter storniert und Sie haben Ihr Geld noch nicht zurück erhalten? Kontaktieren Sie uns per Mail unter thulke@st-anwalt.de oder telefonisch unter 0911/979 13 53. Ihr Recht ist unser Ziel!