Saftige Gebühren und Strafen bei verspäteter Hauptuntersuchung des Fahrzeugs. Bis 2 Monate: 62,– € HU-Gebühr; bis 4 Monate: 74,40 € HU-Gebühr und 15,– € Geldbuße; bis 8 Monate: 74,40 € HU-Gebühr und 25,– € Geldbuße und bei mehr als 8 Monaten ebenfalls 74,40 € HU-Gebühr, schon 40,– € Geldbuße und dann auch 2 Punkte!
Bei weiteren Fragen hierzu können Sie gern auf uns zukommen. Schicken Sie uns einfach eine Mail an thulke@st-anwalt.de oder rufen Sie uns an unter 0911/979 13 53. Ihre Rechtsanwaltskanzlei Thulke-Rinne in Fürth