Neues wegweisendes Urteil des BGH zu Lebensversicherungen stärkt die Interessen der Verbraucher. Der BGH hat in einem neuen Urteil erneut einige Klauseln in Versicherungeverträgen zu Rückkaufswerten, Stornogebühren, etc. gekippt. Also, Verträge überprüfen (oder durch uns überprüfen lassen) und bei zu geringen Rückkaufswerten entsprechend nachfordern. http://www.focus.de/finanzen/versicherungen/lebensversicherung/horrende-verluste-bei-vertragskuendigung-bgh-kippt-verbraucherfeindliche-versicherungsklauseln-_aid_787788.html

Bei weiteren Fragen hierzu können Sie gern auf uns zukommen. Schicken Sie uns einfach eine Mail an thulke@st-anwalt.de oder rufen Sie uns an unter 0911/979 13 53. Ihre Rechtsanwaltskanzlei Thulke-Rinne in Fürth