Bei einer Verspätung des Zuges um mehr als 60 Minuten haben Reisende Anspruch auf Rückerstattung von 25% des Reisepreises. Auch muss die Bahn die Reisenden mit Essen und Getränken in angemessenem Umfang zur Dauer der Verspätung versorgen. Bei einer Verspätung von mehr als 120 Minuten haben die Reisenden Anspruch auf Rückerstattung von 50% des Reisepreises. Für Sondertickets wie z.B. Monats- oder Wochenkarten gelten abweichende Regelungen.

Stranden Reisende abends auf Bahnhöfen ohne Anschlussverbindung, so haben sie Anspruch gegenüber der Bahn auf Erstattung von Taxikosten bis zu einem Betrag in Höhe von 80,00 €.

In jedem Fall sollten sich die Reisenden die Verspätung am Bahnhof schriftlich bestätigen lassen. An den Service-Points erhalten sie auch das Fahrgastrechte-Formular.

Bei weiteren Fragen hierzu können Sie gern auf uns zukommen. Schicken Sie uns einfach eine Mail an thulke@st-anwalt.de oder rufen Sie uns an unter 0911/979 13 53.

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