Achtung! Neuregelung bei Führerscheinen! Führerscheine die nach dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, sind nur noch 15 Jahre gültig. Alle anderen Führerscheine müssen bis spätestens 19.01.2033 ausgetauscht werden.

Bei weiteren Fragen hierzu können Sie gern auf uns zukommen. Schicken Sie uns einfach eine Mail an thulke@st-anwalt.de oder rufen Sie uns an unter 0911/979 13 53. Ihre Rechtsanwaltskanzlei Thulke-Rinne in Fürth