Klare Rechtslage für Pedelecs: Pedelecs die beim Treten bis zu 25 km/h durch einen 250-Watt-Motor unterstützt werden, gelten als Fahrräder, auch wenn sie eine Anfahrhilfe bis 6 km/h haben. Diese Pedelecs dürfen auf Radwegen fahren und fallen unter die private Haftpflichtversicherung.

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