Gute Nachricht für Flugreisende: Anbieter und Vermittler von Flugreisen dürfen beim Onlineverkauf von Flugtickets keine Reiserücktrittsversicherung automatisch durch Voreinstellung auf der Seite mitverkaufen. Urteil des EuGH gegen das Reiseportal ebookers.com (C-112/11). Kunden müssen eine solche Versicherung ausdrücklich anklicken.

Bei weiteren Fragen hierzu können Sie gern auf uns zukommen. Schicken Sie uns einfach eine Mail an thulke@st-anwalt.de oder rufen Sie uns an unter 0911/979 13 53. Ihre Rechtsanwaltskanzlei Thulke-Rinne in Fürth