Gemäß einer Entscheidung des LG Gießen (Urt. v. 01.07.2013, Az. 1 S 231/12) ist nicht mehr davon auszugehen, dass nur bei Fahrzeugen bis 100.000 km und einem Alter bis 5 Jahre ein merkantiler Minderwert gegeben ist. Neuere Fahrzeuge halten mittlerweile durchschnittlich 20 Jahre und haben Laufleistungen von 200.000 km, so dass die bisherige Rechtsprechung nicht mehr angemessen ist.

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