Neue Düsseldorfer Tabelle2015

In einer Pressekonferenz vom 28. Juli 2015 hat das OLG Düsseldorf die neue „Düsseldorfer Tabellemit Geltung ab dem 01.08.2015 vorgestellt. Durch das am 22.07.2015 verkündete Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrages des Kindergeldes und des Kinderzuschlags haben sich auch die Beträge zur Bemessung des Kindesunterhalts erhöht. Denn gemäß § 1612 a BGB sind Mindestunterhalt und Kinderfreibetrag miteinander verknüpft. Dadurch lässt sich für Berechtigte mehr Kindesunterhalt beziehen. Bei Unterhaltsverpflichteten kann dies aber Auswirkungen auf den zu verbleibenden Selbstbehalt haben. Bei dynamischen Unterhaltstiteln tritt die Wirkung entsprechend sofort ein.

Die Erhöhung von Kindesunterhalt kann zusätzlich auch eine notwendige Anpassung des zu beziehenden Ehegattenunterhalts nach sich ziehen.

Für Januar 2016 wurde bereits eine weitere neue Düsseldorfer Tabelle 2016 angekündigt

Wir überprüfen Ihre derzeitige Unterhaltssituation gerne und beraten Sie im Hinblick auf eine mögliche Abänderung von bestehenden Unterhaltstiteln.

Bei weiteren Fragen hierzu rufen Sie Herrn Rechtsanwalt Wolfgang Middendorf an unter 0911/979 13 53 oder senden ihm eine Email an middendorf@st-anwalt.de.