Ab Juni 2012 brauchen alle Kinder, egal welchen Alters, damit auch Babys für Auslandsreisen einen eigenen Pass. Eintragungen im Reisepass der Eltern werden nicht mehr akzeptiert. Zur Beantragung beim Amt braucht man die Geburtsturkunde des Kindes, ein biometrisches Foto des Kindes und den eigenen Pass der Eltern.

Bei weiteren Fragen hierzu können Sie gern auf uns zukommen. Schicken Sie uns einfach eine Mail an thulke@st-anwalt.de oder rufen Sie uns an unter 0911/979 13 53. Ihre Rechtsanwaltskanzlei Thulke-Rinne in Fürth