Auch Radler bekommen Punkte: Verstößt ein Radfahrer gegen die Straßenverkehrsordnung, so bekommt er den halben Regelsatz, den ein Autofahrer bekommen würde. Bei 90,– € und drei Punkten für einen Pkw-Fahrer bedeutet das 45,– € und 1 Punkt für den Radler. Fahrverbote gibt es aber für Radfahrer nicht.

Bei weiteren Fragen hierzu können Sie gern auf uns zukommen. Schicken Sie uns einfach eine Mail an thulke@st-anwalt.de oder rufen Sie uns an unter 0911/979 13 53. Ihre Rechtsanwaltskanzlei Thulke-Rinne in Fürth