Verkauft ein Gebrauchtwagenhändler einen Pkw mit dem Hinweis „reparierter Unfallschaden“, „sehr gepflegt“ und ist der Unfallschaden dann nicht fachmännisch repariert, ist der Käufer zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt. Urteil des KG Berlin, Az. 8 U 42/10.

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