Brände in der Urlaubsregion berechtigen nicht automatisch zur Stornierung der Reise. „Angst ist kein Kündigungsgrund“. Ein Rücktritt ist nur bei konkreter Gefahr oder bei erheblichen Störungen der Reise möglich.

Bei weiteren Fragen hierzu können Sie gern auf uns zukommen. Schicken Sie uns einfach eine Mail an thulke@st-anwalt.de oder rufen Sie uns an unter 0911/979 13 53. Ihre Rechtsanwaltskanzlei Thulke-Rinne in Fürth