Achtung bei Bußgeldern im Ausland! Holland macht jetzt ernst und nutzt die EU-weite Vollstreckung von Bußgeldern. Wer also trotz zweimaliger Mahnung einen holländischen Bußgeldbescheid nicht bezahlt, wird vom deutschen Bundesamt für Justiz zur Kasse gebeten.

Bei weiteren Fragen hierzu können Sie gern auf uns zukommen. Schicken Sie uns einfach eine Mail an thulke@st-anwalt.de oder rufen Sie uns an unter 0911/979 13 53. Ihre Rechtsanwaltskanzlei Thulke-Rinne in Fürth