Sind beim Gebrauchtwagenkauf die Bedingungen, unter denen eine Garantie vom Verkäufer gegeben wird, unklar, so geht dies zu Lasten des Verkäufers. Garantiebedingungen müssen klar sein. Sind beim Erwerb eines Gebrauchtwagens die Bedingungen der mitverkauften Garantie nicht eindeutig geklärt, so geht dies zu Lasten des Verkäufers.
Bei weiteren Fragen hierzu können Sie gern auf uns zukommen. Schicken Sie uns einfach eine Mail an thulke@st-anwalt.de oder rufen Sie uns an unter 0911/979 13 53. Ihre Rechtsanwaltskanzlei Thulke-Rinne in Fürth