Das AG Frankfurt a.M.- hat in seinem Urteil entschieden, dass es grob fahrlässig ist, die Wohnung während des Betriebes der Waschmaschine für 4,5 Stunden zu verlassen. Kommt es dann zu einem Wasserschaden, so hat die Versicherung gemäß der Entscheidung des Gerichts für den entstandenen Schaden nicht einzustehen.

Bei weiteren Fragen hierzu können Sie gern auf uns zukommen. Schicken Sie uns einfach eine Mail an thulke@st-anwalt.de oder rufen Sie uns an unter 0911/979 13 53.

Ihre Rechtsanwaltskanzlei Thulke-Rinne